Aufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
Grundsätzlich wird für alle fotografischen, akustischen und filmischen Produktionen in den Räumen der Stiftung Kloster Eberbach ein entsprechender Gestattungsvertrag benötigt. Das betrifft auch Aufnahmen, die seitens eines Veranstalters im Rahmen der von ihm angemieteten Räumlichkeiten durchgeführt werden.
Zu beachten ist weiterhin, dass Produktionsanfragen für die Berichterstattung über oder die Dokumentation von Veranstaltungen die Gestattung der Stiftung Kloster Eberbach alleine nicht ausreicht. Um die Aufnahmen durchführen zu können, muss auch die Gestattung des jeweiligen Veranstalters vorliegen.
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine und Drehgenehmigungen
Für eine persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten im Kloster Eberbach sollten Sie sich etwas Zeit nehmen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail:
Stiftung Kloster Eberbach
Michael Palmen
Kloster Eberbach, D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon +49 (0)6723 9178-110
Mobil +49 (0)160 5124667
E-Mail Michael.Palmen(at)Kloster-Eberbach.de
Bild- und Motivnutzungsrechte
Die auf dieser Internetpräsenz veröffentlichten Bilddateien sind grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung der Stiftung Kloster Eberbach durch Dritte nutzbar. Es sind die Bestimmungen der Lizenzvereinbarung einzuhalten.
Auch wenn die Stiftung Kloster Eberbach kein allgemeines Fotografier- und Filmverbot erlassen hat, sind alle Nutzungen von Aufnahmen und Motiven des Klosters Eberbach und seiner Ausstattungen genehmigungspflichtig. Eine private Dokumentation des Besuchs ist davon jedoch ausgenommen.
Die Gestattung einer Bild- und / oder Motivnutzung beantragen Sie bitte schriftlich bei der Stiftung Kloster Eberbach unter dem Stichwort: Bild- und Motivrecht.
Für alle beteiligten Mitarbeiter, Darsteller und Komparsen einer gestatteten Produktion gilt die am Tag der Produktion gültige Benutzerordnung (Stand: 27. Juli 2011).



