Bibliothekssaal mit Klosterarchiv und Studierstube

Als letztes mittelalterliches Gebäude wurde zu Ende des 15. Jahrhunderts ein Baukörper als Westflügel der Klosterklausur errichtet, der zur Aufnahme der Klosterbibliothek bestimmt war.

Es handelt sich hierbei um das älteste erhaltene Gebäude dieser Art in Deutschland.
Das markante Bauwerk, als einziges in Eberbach in Fachwerk ausgeführt, wird durch einen in den Kreuzgarten vorspringenden spätgotischen Treppenturm erschlossen.

Von dort aus gelangt man unmittelbar in den seit einigen Jahren grundlegend sanierten ehemaligen Bibliothekssaal, der die gesamte Breite des Hauses einnimmt. Im nördlichen Teil des Gebäudes befanden sich früher drei kleinere Bücherzimmer und ein Archivraum.

In Anlehnung an diese frühere Nutzung werden die an den Bibliothekssaal angrenzenden Räume heute als "Klosterarchiv" und "Studierstube" bezeichnet.
Leider ging die gesamte Ausstattung des Bibliothekstraktes im Dreißigjährigen Krieg und dann erneut nach der Säkularisation 1803 verloren.

Informationen für Ihre Veranstaltungsplanung

Der Bibliothekssaal entfaltet eine "zisterziensisch-asketische Arbeitsatmosphäre" und bietet einen besonders geeigneten Rahmen für Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, Workshops, Off-sites oder Pressekonferenzen.

Beratung und Preis

Tagespreise:

Preis: € 1000,00 * inkl. 19 % MwSt.

190 qm, bis 175 Personen

* Brutto-Preis für Ein-Tages-Veranstaltungen. Bitte erfragen Sie unseren Preis für mehrtägige Veranstaltungen. Aufbau- und Abbautage müssen gesondert berechnet werden.

Besichtigungstermine und individuelle Beratung

Für eine persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten im Kloster Eberbach sollten Sie sich etwas Zeit nehmen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail:

Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro
Kloster Eberbach, D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-111, -112 und -113
Fax: +49 (0)6723 9178-278
E-Mail: veranstaltung@klostereberbach.de

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Benutzerordnung

Die ehemalige Zisterzienserabtei Kloster Eberbach ist eines der bedeutendsten Denkmale mittelalterlicher Baukunst in Europa. Die seit 1986 betriebene Generalsanierung erfordert ein großes finanzielles und personelles Engagement seitens des Landes Hessen. Seit ihrer Gründung am 1. Januar 1998 ist die Stiftung Kloster Eberbach (nachfolgend: Stiftung) Eigentümerin der Gesamtanlage. Die Bauunterhaltung der grundsanierten Gebäudeteile und Freiflächen obliegt vollumfänglich der finanziellen Verantwortung der Stiftung.

Das Motto der Stiftung lautet: „Die Dächer müssen sich selbst tragen!“


Die durch die Generalsanierung entstehenden Einschränkungen werden im Rahmen der Baustellenkoordination des Hessischen Baumanagements immer auf ein unvermeidbares Maß beschränkt. Für diese Umstände bittet die Stiftung um Verständnis.

Die Stiftung hat als Eigentümerin der Liegenschaft die Aufgabe, das Bau- und Kulturdenkmal „Kloster Eberbach“ durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende Nutzung auf Dauer zu erhalten. Alle Einnahmen fließen diesem verfassungsmäßigen Zweck zu.

Jede Veranstaltung findet in denkmalgeschützten historischen Räumlichkeiten statt, deren Nutzung eine besondere Rücksichtnahme und Sensibilität erfordert. Daher sind alle Veranstaltungen und anderweitigen Nutzungen der Räumlichkeiten und Freianlagen vertraglich mit der Stiftung zu vereinbaren. Dazu zählen auch mediale Dokumentationen von Veranstaltungen und die Nutzung der Klosteranlage als mediales Motiv.

In der vorliegenden Benutzerordnung werden Leitlinien formuliert, die dazu beitragen sollen, in der gesamten Klosteranlage auf lange Sicht weiterhin vielgestaltige und nachhaltige Veranstaltungen zu ermöglichen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für Kloster Eberbach entschieden haben und unser Kunde geworden sind. Gerne sichern wir Ihnen zu, alles zu tun, um für Ihre Veranstaltung ein eindrucksvolles Ambiente zu schaffen.

Für Veranstaltungen in unserem Hause gilt eine Benutzerordnung (Fassung vom 27. Juli 2011), die von Veranstaltern eingehalten werden muss.

Konditionen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltung gegebenenfalls anzeigepflichtig ist. Die Stiftung verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Merkblatt zur Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung.

Jede genehmigungspflichtige Veranstaltung muss vom Veranstalter beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Eltvilleschriftlich angezeigt werden. Das Ordnungsamt entscheidet im Einzelfall, ob während der geplanten Veranstaltung eineBrandwache vor Ort sein muss. Auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung hat die zuständige Fachabteilung des Rheingau-Taunus-Kreises die technisch möglichen Bestuhlungsvarianten für die einzelnen Veranstaltungsräume geprüft und genehmigt. Werden die genehmigten Varianten angewandt, benötigt die Brandschutzabteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde keine Veranstaltungsanzeige.

Generell sind bei der Nutzung der vorort vorhandenen Verkehrsflächen die im Plan "Parkplätze und Feuerwehrflächen" gekennzeichneten Rettungszufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen zwingend frei zu halten. Im Zweifelsfall muss der Veranstalter dies durch die Beauftragung eines zuverlässigen und vorort geschulten Parkplatzdienst sicherstellen.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Veranstaltungsbüro:

Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro & Buchungsservice
D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-112 und -113
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