Altes Brauhaus

Altes Brauhaus

Die hohe Schule des Weinbaus wurde in Eberbach zu allen Zeiten gepflegt. Der bis nach Köln reichende Weinumschlag bildete eine entscheidende Grundlage für das wirtschaftliche Gedeihen der Zisterzienserabtei.

Daneben spielte das Brauen von Bier eine untergeordnete Rolle. Doch hat sich in Eberbach ein aus der Barockzeit stammendes Brauhaus erhalten.
Wer an die technische Anmutung heutiger Brauereien gewöhnt ist, wird von der kunstvollen Qualität der Architektur dieses Gebäudes überrascht sein.

Auf zwei soliden Mittelpfeilern lasten Kreuzgratgewölbe, die eher an den Empfangsraum des Abtes als an einen Wirtschaftsbetrieb denken lassen. Diese traditionelle Gestaltung legt Zeugnis von der hohen Wertschätzung ab, die die Zisterzienser der Handarbeit zugemessen haben.

Informationen für Ihre Veranstaltungsplanung

Das Alte Brauhaus kann nach der aufwändigen Sanierung für Empfänge und familiäre Veranstaltungen genutzt werden. Das vorgelagerte Entree (ehemaliges Badehaus) dient dabei lediglich als großzügiger Vorraum bei schlechtem Wetter. Denn, ist es trocken, kann das Brauhaus direkt vom Großen Klosterhof aus betreten werden.

Ob geschäftliche oder private Anlässe: die Räumlichkeiten bieten eine gelungene Inszenierung von moderner Ausstattung in klösterlichem Ambiente.
Gerade das Brauhaus eignet sich auch für eine stillvolle Tafel im Rahmen einer Familienfeier oder einer Unternehmensveranstaltung, wobei die Kombination beider Räume eine Vielzahl von Möglichkeiten zulässt.
Bei Großveranstaltungen im Laiendormitorium können das Brauhaus und das Badehaus als Eingangsbereich mit Informationszentrale dienen und bilden dann eine eigenständige Empfangseinheit.

Beratung und Preis

Tagespreise:

Preis: € 550,00 * inkl. 19 % MwSt.

135 qm, bis 100 Personen

* Brutto-Preis für Ein-Tages-Veranstaltungen. Bitte erfragen Sie unseren Preis für mehrtägige Veranstaltungen. Aufbau- und Abbautage müssen gesondert berechnet werden.

Besichtigungstermine und individuelle Beratung

Für eine persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten im Kloster Eberbach sollten Sie sich etwas Zeit nehmen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail:

Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro
Kloster Eberbach, D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-111, -112 und -113
Fax: +49 (0)6723 9178-278
E-Mail: veranstaltung@klostereberbach.de

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Benutzerordnung

Die ehemalige Zisterzienserabtei Kloster Eberbach ist eines der bedeutendsten Denkmale mittelalterlicher Baukunst in Europa. Die seit 1986 betriebene Generalsanierung erfordert ein großes finanzielles und personelles Engagement seitens des Landes Hessen. Seit ihrer Gründung am 1. Januar 1998 ist die Stiftung Kloster Eberbach (nachfolgend: Stiftung) Eigentümerin der Gesamtanlage. Die Bauunterhaltung der grundsanierten Gebäudeteile und Freiflächen obliegt vollumfänglich der finanziellen Verantwortung der Stiftung.

Das Motto der Stiftung lautet: „Die Dächer müssen sich selbst tragen!“


Die durch die Generalsanierung entstehenden Einschränkungen werden im Rahmen der Baustellenkoordination des Hessischen Baumanagements immer auf ein unvermeidbares Maß beschränkt. Für diese Umstände bittet die Stiftung um Verständnis.

Die Stiftung hat als Eigentümerin der Liegenschaft die Aufgabe, das Bau- und Kulturdenkmal „Kloster Eberbach“ durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende Nutzung auf Dauer zu erhalten. Alle Einnahmen fließen diesem verfassungsmäßigen Zweck zu.

Jede Veranstaltung findet in denkmalgeschützten historischen Räumlichkeiten statt, deren Nutzung eine besondere Rücksichtnahme und Sensibilität erfordert. Daher sind alle Veranstaltungen und anderweitigen Nutzungen der Räumlichkeiten und Freianlagen vertraglich mit der Stiftung zu vereinbaren. Dazu zählen auch mediale Dokumentationen von Veranstaltungen und die Nutzung der Klosteranlage als mediales Motiv.

In der vorliegenden Benutzerordnung werden Leitlinien formuliert, die dazu beitragen sollen, in der gesamten Klosteranlage auf lange Sicht weiterhin vielgestaltige und nachhaltige Veranstaltungen zu ermöglichen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für Kloster Eberbach entschieden haben und unser Kunde geworden sind. Gerne sichern wir Ihnen zu, alles zu tun, um für Ihre Veranstaltung ein eindrucksvolles Ambiente zu schaffen.

Für Veranstaltungen in unserem Hause gilt eine Benutzerordnung (Fassung vom 27. Juli 2011), die von Veranstaltern eingehalten werden muss.

Konditionen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltung gegebenenfalls anzeigepflichtig ist. Die Stiftung verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Merkblatt zur Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung.

Jede genehmigungspflichtige Veranstaltung muss vom Veranstalter beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Eltvilleschriftlich angezeigt werden. Das Ordnungsamt entscheidet im Einzelfall, ob während der geplanten Veranstaltung eineBrandwache vor Ort sein muss. Auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung hat die zuständige Fachabteilung des Rheingau-Taunus-Kreises die technisch möglichen Bestuhlungsvarianten für die einzelnen Veranstaltungsräume geprüft und genehmigt. Werden die genehmigten Varianten angewandt, benötigt die Brandschutzabteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde keine Veranstaltungsanzeige.

Generell sind bei der Nutzung der vorort vorhandenen Verkehrsflächen die im Plan "Parkplätze und Feuerwehrflächen" gekennzeichneten Rettungszufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen zwingend frei zu halten. Im Zweifelsfall muss der Veranstalter dies durch die Beauftragung eines zuverlässigen und vorort geschulten Parkplatzdienst sicherstellen.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Veranstaltungsbüro:

Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro & Buchungsservice
D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-112 und -113
Fax: +49 (0)6723 9178-278
E-Mail: buchungsservice(at)klostereberbach.de