Cabinet-Keller

Der Begriff Fraternei leitet sich von dem lateinischen "frater", zu deutsch: "Bruder" ab.
Die Fraternei, somit als "Brüdersaal" zu übersetzen, war jener Raum, in dem die Mönche, dem Gebot des "ora et labora" folgend, häuslicher Arbeit nachgingen.

Die Eberbacher Fraternei diente in der Frühzeit vermutlich vor allem der Arbeit des Bücherkopierens durch die Chormönche.

Vor Erfindung der Buchdruckerkunst waren es nahezu ausschließlich die klösterlichen "Skriptorien", auf deren Produktivität die Verbreitung des Wissens in Form von Büchern und anderen Handschriften ruhte. Die Wiege unserer abendländischen Kultur befand sich damit gerade in Räumen wie der Eberbacher Fraternei.

Noch eine andere Wiege stand in diesem wuchtigen kreuzgratgewölbten Raum: Nach Aufgabe der Nutzung als Fraternei richteten hier die Mönche eine "Schatzkammer" für die Lagerung ihrer edelsten Weine ein, die sie im Zeitalter des Barock in vornehmer Französisierung "Cabinet" nannten.
Diese Bezeichnung wurde später zu einem verbreiteten Prädikat für erlesene Weine und ist noch heute im Weinrecht als "Kabinett" verankert.

Auch der Eberbacher Fraternei sieht man bis heute an, dass sie Weingeschichte geschrieben hat.
Vermauerte Fenster und eine Ausstattung mit Weinfässern, in denen einst Weine berühmter Weinbaudomänen reiften, lassen das ideale Bild eines stimmungsvollen Weinkellers entstehen.

Informationen für Ihre Veranstaltungsplanung

In der Fraternei kann man in stimmungsvoller Atmosphäre an einer Weinprobe teilnehmen oder die Gäste vor oder nach einer Veranstaltung zum Empfang bitten.

An warmen Sommertagen entfaltet der im Kerzenschein beleuchtete "Cabinetkeller" mit seinen kühlen Gewölben eine wohltuende Ausstrahlung.
Ein dazu passender leichter Riesling-Kabinett im Glas lässt dann jahrhundertealte Weingeschichte lebendig werden.

Beratung und Preis

Für 20 bis 120 Personen

Nutzungsentgelt je Tag und Breitstellungspauschale auf Anfrage!

Hinweis: Der Cabinet-Keller ist nicht beheizbar!

Besichtigungstermine und individuelle Beratung

Für eine persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten im Kloster Eberbach sollten Sie sich etwas Zeit nehmen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail:

Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro
Kloster Eberbach, D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-111, -112 und -113
Fax: +49 (0)6723 9178-278
E-Mail: veranstaltung@klostereberbach.de

Benutzerordnung

Die ehemalige Zisterzienserabtei Kloster Eberbach ist eines der bedeutendsten Denkmale mittelalterlicher Baukunst in Europa. Die seit 1986 betriebene Generalsanierung erfordert ein großes finanzielles und personelles Engagement seitens des Landes Hessen. Seit ihrer Gründung am 1. Januar 1998 ist die Stiftung Kloster Eberbach (nachfolgend: Stiftung) Eigentümerin der Gesamtanlage. Die Bauunterhaltung der grundsanierten Gebäudeteile und Freiflächen obliegt vollumfänglich der finanziellen Verantwortung der Stiftung.

Das Motto der Stiftung lautet: „Die Dächer müssen sich selbst tragen!“


Die durch die Generalsanierung entstehenden Einschränkungen werden im Rahmen der Baustellenkoordination des Hessischen Baumanagements immer auf ein unvermeidbares Maß beschränkt. Für diese Umstände bittet die Stiftung um Verständnis.

Die Stiftung hat als Eigentümerin der Liegenschaft die Aufgabe, das Bau- und Kulturdenkmal „Kloster Eberbach“ durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende Nutzung auf Dauer zu erhalten. Alle Einnahmen fließen diesem verfassungsmäßigen Zweck zu.

Jede Veranstaltung findet in denkmalgeschützten historischen Räumlichkeiten statt, deren Nutzung eine besondere Rücksichtnahme und Sensibilität erfordert. Daher sind alle Veranstaltungen und anderweitigen Nutzungen der Räumlichkeiten und Freianlagen vertraglich mit der Stiftung zu vereinbaren. Dazu zählen auch mediale Dokumentationen von Veranstaltungen und die Nutzung der Klosteranlage als mediales Motiv.

In der vorliegenden Benutzerordnung werden Leitlinien formuliert, die dazu beitragen sollen, in der gesamten Klosteranlage auf lange Sicht weiterhin vielgestaltige und nachhaltige Veranstaltungen zu ermöglichen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für Kloster Eberbach entschieden haben und unser Kunde geworden sind. Gerne sichern wir Ihnen zu, alles zu tun, um für Ihre Veranstaltung ein eindrucksvolles Ambiente zu schaffen.

Für Veranstaltungen in unserem Hause gilt eine Benutzerordnung (Fassung vom 27. Juli 2011), die von Veranstaltern eingehalten werden muss.

Konditionen

Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltung gegebenenfalls anzeigepflichtig ist. Die Stiftung verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Merkblatt zur Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung.

Jede genehmigungspflichtige Veranstaltung muss vom Veranstalter beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Eltvilleschriftlich angezeigt werden. Das Ordnungsamt entscheidet im Einzelfall, ob während der geplanten Veranstaltung eineBrandwache vor Ort sein muss. Auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung hat die zuständige Fachabteilung des Rheingau-Taunus-Kreises die technisch möglichen Bestuhlungsvarianten für die einzelnen Veranstaltungsräume geprüft und genehmigt. Werden die genehmigten Varianten angewandt, benötigt die Brandschutzabteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde keine Veranstaltungsanzeige.

Generell sind bei der Nutzung der vorort vorhandenen Verkehrsflächen die im Plan "Parkplätze und Feuerwehrflächen" gekennzeichneten Rettungszufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen zwingend frei zu halten. Im Zweifelsfall muss der Veranstalter dies durch die Beauftragung eines zuverlässigen und vorort geschulten Parkplatzdienst sicherstellen.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Veranstaltungsbüro:

Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro & Buchungsservice
D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-112 und -113
Fax: +49 (0)6723 9178-278
E-Mail: buchungsservice(at)klostereberbach.de