Informationen für Ihre Veranstaltungsplanung
Die besondere Atmosphäre dieses Ortes macht einen Empfang in den Abendstunden oder zur Abkühlung in den warmen Sommermonaten.
Auch eine stimmungsvolle Weinprobe findet hier den rechten Platz.
Der Eindruck der historischen Weinkeltern in diesem ursprünglich-kraftvollen Saal gibt den passenden Rahmen für eine Einführung zur Geschichte von Kloster und klösterlicher Weinkultur.

Beratung und Preis
Für 90 bis 600 Personen Nutzungsentgelt je Tag und Bereitstellungspauschale auf Anfrage! Bei Sektempfängen ist ein Sonderrabatt auf das Nutzungsentgeld möglich.
Hinweis: Das Laienrefektorium ist nicht beheizbar!
Besichtigungstermine und individuelle Beratung
Für eine persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten im Kloster Eberbach sollten Sie sich etwas Zeit nehmen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail:
Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro
Kloster Eberbach, D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-111, -112 und -113
Fax: +49 (0)6723 9178-278
E-Mail: veranstaltung@klostereberbach.de
>> zur Online-Buchung
Benutzerordnung
Die ehemalige Zisterzienserabtei Kloster Eberbach ist eines der bedeutendsten Denkmale mittelalterlicher Baukunst in Europa. Die seit 1986 betriebene Generalsanierung erfordert ein großes finanzielles und personelles Engagement seitens des Landes Hessen. Seit ihrer Gründung am 1. Januar 1998 ist die Stiftung Kloster Eberbach (nachfolgend: Stiftung) Eigentümerin der Gesamtanlage. Die Bauunterhaltung der grundsanierten Gebäudeteile und Freiflächen obliegt vollumfänglich der finanziellen Verantwortung der Stiftung.
Das Motto der Stiftung lautet: „Die Dächer müssen sich selbst tragen!“
Die durch die Generalsanierung entstehenden Einschränkungen werden im Rahmen der Baustellenkoordination des Hessischen Baumanagements immer auf ein unvermeidbares Maß beschränkt. Für diese Umstände bittet die Stiftung um Verständnis.
Die Stiftung hat als Eigentümerin der Liegenschaft die Aufgabe, das Bau- und Kulturdenkmal „Kloster Eberbach“ durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende Nutzung auf Dauer zu erhalten. Alle Einnahmen fließen diesem verfassungsmäßigen Zweck zu.
Jede Veranstaltung findet in denkmalgeschützten historischen Räumlichkeiten statt, deren Nutzung eine besondere Rücksichtnahme und Sensibilität erfordert. Daher sind alle Veranstaltungen und anderweitigen Nutzungen der Räumlichkeiten und Freianlagen vertraglich mit der Stiftung zu vereinbaren. Dazu zählen auch mediale Dokumentationen von Veranstaltungen und die Nutzung der Klosteranlage als mediales Motiv.
In der vorliegenden Benutzerordnung werden Leitlinien formuliert, die dazu beitragen sollen, in der gesamten Klosteranlage auf lange Sicht weiterhin vielgestaltige und nachhaltige Veranstaltungen zu ermöglichen.
Wir freuen uns, dass Sie sich für Kloster Eberbach entschieden haben und unser Kunde geworden sind. Gerne sichern wir Ihnen zu, alles zu tun, um für Ihre Veranstaltung ein eindrucksvolles Ambiente zu schaffen.
Für Veranstaltungen in unserem Hause gilt eine Benutzerordnung (Fassung vom 27. Juli 2011), die von Veranstaltern eingehalten werden muss.
Konditionen
Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltung gegebenenfalls anzeigepflichtig ist. Die Stiftung verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Merkblatt zur Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung.
Jede genehmigungspflichtige Veranstaltung muss vom Veranstalter beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Eltvilleschriftlich angezeigt werden. Das Ordnungsamt entscheidet im Einzelfall, ob während der geplanten Veranstaltung eineBrandwache vor Ort sein muss. Auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung hat die zuständige Fachabteilung des Rheingau-Taunus-Kreises die technisch möglichen Bestuhlungsvarianten für die einzelnen Veranstaltungsräume geprüft und genehmigt. Werden die genehmigten Varianten angewandt, benötigt die Brandschutzabteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde keine Veranstaltungsanzeige.
Generell sind bei der Nutzung der vorort vorhandenen Verkehrsflächen die im Plan "Parkplätze und Feuerwehrflächen" gekennzeichneten Rettungszufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen zwingend frei zu halten. Im Zweifelsfall muss der Veranstalter dies durch die Beauftragung eines zuverlässigen und vorort geschulten Parkplatzdienst sicherstellen.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Veranstaltungsbüro:
Stiftung Kloster Eberbach
Veranstaltungsbüro & Buchungsservice
D-65346 Eltville im Rheingau
Telefon: +49 (0)6723 9178-112 und -113
Fax: +49 (0)6723 9178-278
E-Mail: buchungsservice(at)klostereberbach.de




















