Die Stiftung Kloster Eberbach stellt die Räumlichkeiten des Klosters grundsätzlich für Film- und Fotoaufnahmen zur Verfügung.
Teil des Stiftungsauftrages ist es, das Bau- und Kulturdenkmal Kloster Eberbach durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende Nutzung auf Dauer zu erhalten. Insbesondere hat die Stiftung die Aufgabe, den Schutz, die Pflege und die Instandhaltung des Klosters Eberbach sicherzustellen.
Aus diesem Grund muss sie verbindlichen Einfluss auf die Art und den Umfang der geplanten Aufnahmen nehmen können. Dies geschieht im Rahmen einer Vereinbarung über die Gestattung von Film- und Fotoaufnahmen.
Damit die Genehmigung zügig ausgestellt werden kann, sollte die E-Mail folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Ansprechpartner/der Ansprechpartnerin des Film-/Fototeams inkl. Kontaktdaten
- Anzahl der Beteiligten
- Datum und Uhrzeit der Aufnahmen
- Ort der Aufnahmen
- Zweck der Aufnahmen
Zur Beantragung einer Foto- oder Drehgenehmigung im Kloster wenden Sie sich bitte an die Stiftung Kloster Eberbach. Für den Steinbergkeller an das Weingut Kloster Eberbach.
Herzlichen Dank.