
Gewerbliche Aufnahmen und Produktionen
Auch wenn sich die Stiftung Kloster Eberbach grundsätzlich aufgeschlossen und interessiert zeigt, so muss Sie doch verbindlichen Einfluss auf die Art und den Umfang der geplanten Aufnahmen nehmen können. Dies geschieht durch die schriftliche Dokumentation der zuvor abgestimmten, für beide Seiten wichtigsten
Faktoren im Rahmen eines Gestattungsvertrags. Sowohl fotografische, als auch akustische und besonders filmische Aufnahmen müssen bei der Stiftung Kloster Eberbach angefragt werden.
Bei Interesse freuen wir uns über eine Nachricht oder einen Anruf >
Impressionen







