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Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen? Hier finden Sie die Antwort.

Warum muss ich Parkgebühren und Eintritt bezahlen, wenn ich Kloster Eberbach besichtigen möchte?

Der Schutz und der Erhalt des herausragenden Kulturdenkmals Kloster Eberbach sind die Kernaufgaben der gemeinnützigen Stiftung Kloster Eberbach. Dazu gehören, neben dem aufwendigen Unterhalt und Betrieb der denkmalgeschützten Klosteranlage, die Förderung kultureller Projekte und die Öffnung für die Öffentlichkeit.

Parallel zur einmaligen Generalsanierung (begonnen im Jahr 1986) übertrug das Land Hessen 1998 die gesamte Liegenschaft Kloster Eberbach auf die öffentlich-rechtliche Stiftung, die seitdem die Mittel für die dauerhafte Erhaltung und für die laufenden Kosten der historischen Klosteranlage selbst erwirtschaften muss. Sie finanziert sich über Eintrittsgelder, Spenden, Führungen, Veranstaltungen, Miet- und Pachteinnahmen.

Im Unterschied zu staatlich geförderten Einrichtungen, wie z.B. das Schloss Bad Homburg, die Saalburg und der Hessenpark oder auch die Zoologischen Gärten, für die die Steuerzahler*innen aufkommen müssen, finanziert sich die Stiftung also ausschließlich aus eigenen Mitteln.

Nicht nur die Kosten zur Reinigung und Instandhaltung der Parkflächen steigen kontinuierlich. Fünf Gärtner*innen sind mit der Pflege der Parkflächen und Außenanlagen beschäftigt. Intensive Pflege und Unterhalt von mehr als 400 schützenswerten Bäumen und zweier Brunnenanlagen bedeuten einen hohen finanziellen Aufwand (z.B. Führen eines Baumkatasters, in dem jeder einzelne Baum verzeichnet ist). Bei Schnee und Eis ist der Aufwand entsprechend höher. Im Zuge unserer Nachhaltigkeitsstrategie nutzen wir u.a. teureres, biologisch abbaubares Streugranulat.

Für den Besuch der 8.500 qm Außenanlagen wird kein Eintritt erhoben. Die Gärten bleiben 24 Stunden an 7 Tagen/Woche geöffnet.

Was kann man besichtigen?

Zu besichtigen ist das Innere der historischen Klosteranlage, der Klausurbereich, der früher einmal nur den Mitgliedern der Ordensgemeinschaft der Zisterzienser zugänglich war sowie die beeindruckende Klosterkirche. Im Abteimuseum warten die Geschichte des Klosters, Gemälde und Skulpturen sowie Originaldokumente aus der Zeit der Mönche. All das können Sie im Rahmen unseres Klosterrundgangs entdecken.

Dürfen Hunde mit zu Führungen oder zur Besichtigung ins Innere des Klosters genommen werden?

Nein. Die Mitnahme von Hunden ist bei unseren Führungen und im Rundgang leider nicht gestattet. Eine Ausnahme machen Assistenzhunde, die selbstverständlich zur Begleitung mitgenommen werden dürfen. Der Aufenthalt der Tiere im Außenbereich ist möglich.

Leben heute noch Mönche in Kloster Eberbach?

Nein. Das Kloster wurde 1803 als Folge der Säkularisierung im Rahmen des Reichsdeputationshauptschluss aufgelöst. Das hatte neben der „Verschleuderung“ (Versteigerung) des Klosterbesitzes und Inventares zur Folge, dass die verbliebenen 22 Klosterangehörigen das Kloster räumen mussten.
 
Was bedeutet Säkularisierung?

Die Säkularisierung bezeichnet den Prozess der Trennung zwischen Kirche und Staat; und insbesondere die Ablösung der weltlichen Macht der Kirche durch den Staat als Folge der Aufklärung in Europa. Ein Synonym für die Säkularisierung ist der Begriff "Verweltlichung".

Ist in den großen Fässern, die u.a. im Cabinetkeller stehen, noch Wein?

Nein, in den Fässern befindet sich kein Wein mehr. Der Wein wird heutzutage im Steinbergkeller der Domäne Steinberg vinifiziert, nur 900m vom Klostergelände entfernt. Mehr Informationen zum Weingut Kloster Eberbach finden Sie hier.

Wurde der Film ,,Der Name der Rose“ hier gedreht?

Ja! Die Innenaufnahmen für den Film entstanden im Jahr 1985. Beim Rundgang durch die Klausur können noch einige Requisiten entdeckt werden. Szenen sowie Augenzeugenberichte gibt es im Filmraum im Mönchsdormitorium.

Kann man hier eine Führung buchen?

Ja. An den Wochenenden finden regelmäßig öffentliche Führungen statt. Darüber hinaus sind die unterschiedlichsten individuellen Führungen mit und ohne Weinbegleitung buchbar.