Die Stiftung Kloster Eberbach stellt die Räumlichkeiten des Klosters grundsätzlich für Film- und Fotoaufnahmen zur Verfügung.
Teil des Stiftungsauftrages ist es, das Bau- und Kulturdenkmal Kloster Eberbach durch eine maßvolle, dem Ort angemessene und schonende Nutzung auf Dauer zu erhalten. Insbesondere hat die Stiftung die Aufgabe, den Schutz, die Pflege und die Instandhaltung des Klosters Eberbach sicherzustellen.
Aus diesem Grund muss sie verbindlichen Einfluss auf die Art und den Umfang der geplanten Aufnahmen nehmen können. Dies geschieht im Rahmen einer Vereinbarung über die Gestattung von Film- und Fotoaufnahmen.
Damit die Genehmigung zügig ausgestellt werden kann, sollte die E-Mail folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Ansprechpartner/der Ansprechpartnerin des Film-/Fototeams inkl. Kontaktdaten
- Anzahl der Beteiligten
- Datum und Uhrzeit der Aufnahmen
- Ort der Aufnahmen
- Zweck der Aufnahmen
Zur Beantragung einer Foto- oder Drehgenehmigung im Kloster wenden Sie sich bitte an die Stiftung Kloster Eberbach. Für den Steinbergkeller an das Weingut Kloster Eberbach.
Hochzeitsfotos im Kloster Eberbach
Natürlich können Sie die schönsten Momente in Ihrem Leben auch hier im Kloster Eberbach ins rechte Licht rücken. Kommen Sie gerne für ein kurzes Shooting von stimmungsvollen Hochzeitsfotos vorbei.
Bitte beachten Sie, dass Besucher- und Veranstaltungsbetrieb nicht gestört werden dürfen. Der Aufenthalt in den einzelnen Räumen darf die Besichtigungsmöglichkeit und die Durchführung von Führungen nicht beeinträchtigen. Studiotechnische Aufbauten sind nicht erlaubt.
Sowohl Brautpaar und Fotograf*in als auch alle anderen Gäste zahlen den üblichen Eintrittspreis. Zudem wird eine Pauschale von € 30,00 fällig, mit der Sie den dauerhaften Erhalt der ehemaligen Zisterzienserabtei Eberbach im Rheingau unterstützen.
Bitte melden Sie sich vorab an der Klosterkasse:
Telefon: +49 (0) 6723 9178-115
E-Mail: klosterkasse@kloster-eberbach.de
Herzlichen Dank.