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Eberhard von Stein

In einer Urkunde aus dem Jahr 1291 wird er erstmals als Domkantor benannt. Als Kantor oblag ihm die Sorge für den liturgischen Gesang. Gleich Dekan und Scholaster besaß er das Recht, an bestimmten Festen während des Gottesdienstes die Mitra zu tragen, und war, wie diese, durch Eid zur Dauerresidenz verpflichtet. Eberhard begleitete nicht nur im Domkapitel ein hohes Amt, sondern ist zudem von 1298 bis 1300 als Kanzler König Albrechts I. belegt. Dass Eberhard seine letzte Ruhe in Eberbach suchte, verwundert, stand ihm als Kantor im Dom doch eine bevorzugte Grabstätte zur Verfügung. Vielleicht hatte er, was die Sorge um sein Seelenheil betraf, mehr Zutrauen zu den Mönchen als zu seinen Mitbrüdern. In seinem nur wenige Tage vor seinem Tod verfassten Testament verfügt er nochmals zugunsten der Mönche ein Legat von 100 Pfund Heller am Tage seines Todes. Damit sollte eine Pitanz, also eine zusätzliche Essenportion, für die Mönche bezahlt werden, was dem Gebetseifer bestimmt zuträglich gewesen sein dürfte.

Quelle: DIO Deutsche Inschriften Online (43, Nr. 41), Akademie der Wissenschaften Mainz

Bild Grabmal: Michael Leukel

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