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Den Mitgliedsbeitrag und auch Spenden an unseren Verein können Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben und damit Ihre Steuerschuld mindern. Bis zu 300 € geht dies auch mittlerweile ausschließlich mit dem Beleg Ihrer Bank oder einer Kopie der Stelle aus dem Kontoauszug. Als zusätzlichen Hinweis können Sie evtl. den folgenden Absatz kopieren und mit einreichen: Wir sind wegen Förderung von Kunst und Kultur nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 20.08.2021 des Finanzamts Rheingau-Taunus, Steuer-Nr. 37 250 5027 5, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zum Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung verwendet wird.